Sonntagsausgabe der AZ Medien (Solothurner Zeitung, Grenchner und Langenthaler Tagblatt, Berner Rundschau) vom 26. Juli 2009, Sparte "Brunch" .
Gar ein Verbot? Beim Dreifachmord in Grenchen und beim Familiendrama in Bettlach waren einmal mehr Schusswaffen im Spiel. Soll der private Besitz von Schusswaffen stark eingeschränkt oder sogar verboten werden?
Gegenüber Herrn Banga's Standpunkt ist das Contra von Frau Dora Andres (Präsidentin des Schweizerischen Schiesssportverbandes SSV) zu lesen. Sie ist der Meinung, dass ein Verbot nicht mehr Sicherheit bringen würde.

Diese Morde und weitere Tötungsdelikte mittels Schusswaffen in Frutigen, in Volketswil, in Sisseln allein im ersten Semester 2009 sind - nach zwei Morden, einem versuchten Mord mit anschliessenden Selbstmord im Wallis sowie dem Amoklauf des Friedrich Leibacher - vorläufige Höhepunkte einer nicht endenden Reihe von Tragödien. Die Wissenschaft ist sich einig: Hauptgrund sind Schusswaffen in Privathaushalten. Nach Untersuchungen von Kriminologen sind es diese Schusswaffen, welche das Töten gerade auch Männern ohne Gewaltneigung so entsetzlich „erleichtern“. Schusswaffen erlauben nämlich problemlos, mehrere Menschen gleichzeitig zu töten. Vier von fünf dieser Taten werden in der Schweiz mit Schusswaffen verübt.
Weil das Parlament trotzdem alle Vorschläge zur wirksamen Verhinderung des Waffenmissbrauches ablehnte, wurde die Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ eingereicht. Zentral ist die Forderung nach einem Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis: „Wer Feuerwaffen und Munition erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen oder überlassen will, muss den Bedarf dafür nachweisen und die erforderlichen Fähigkeiten mitbringen“. Heute kann dies nämlich ohne jede Angabe von Gründen gemacht werden.
Und im Nachsatz wird zudem ausdrücklich erwähnt, dass Berufsleute, bei denen sich das Waffentragen aus der Aufgabe ergibt, konzessionierte Waffenhändler, erfahrene, aktive und fähige Schützen, Jäger und Sammler privilegiert werden, weil bei diesen Leuten eben ein Bedarf angenommen und ein verantwortungsvoller, gewissenhafter Umgang erwartet wird.
Speziell diese Einschränkung des privaten Besitzes von Schusswaffen wird mithelfen, die Schwelle zur Gewaltanwendung zu erhöhen. 1993 befürworteten 86,3 Prozent der Stimmenden und alle Kantone den Verfassungsartikel gegen den Waffenmissbrauch. Es liegt nun am Volk, diesen Verfassungsauftrag endlich wirksam umzusetzen.
Boris Banga, Grenchen,
23. Juli 2009